Vorstellung der Vorrichtung
Was ist die Unterstützung internationaler und/oder grenzüberschreitender kultureller Aktionen?
Die Unterstützung internationaler und/oder grenzüberschreitender kultureller Aktionen ermöglicht die Entwicklung transnationaler kultureller Aktionen mit Grenzregionen.
Die Region Hauts-de-France hat starke und offensichtliche Verbindungen zu Belgien und dem Vereinigten Königreich, den unmittelbaren Nachbarn. Seit langem gibt es Kooperationen kultureller Strukturen - insbesondere im Bereich der darstellenden Künste und der bildenden Künste - unter Einbeziehung der Mobilität von Künstlern und Gesellschaften, des Kulturerbes und der Landschaftskontinuität (befestigte Städte, das Vorhandensein von Wasser, Kanäle und Flüsse, Meeresfassaden...), das Fehlen von natürlichen "Barrieren" Grenzen ("flaches Land") und gemeinsame Sprachen (Französisch mit den Wallonen und den beiden Regionalsprachen Picard und Westflandern, die ebenfalls grenzüberschreitend sind) und viele andere geographische Besonderheiten haben viele transnationale Projekte ermöglicht. Dennoch ist es notwendig, erneut zu bekräftigen, dass die Kultur eine Form von "soft-power"(Einflußstrategie zur Förderung friedlicher Beziehungen), die eine stärkere europäische Integration unserer Gebiete und einen besseren Dialog zwischen ihren Bewohnern und kulturellen Akteuren fördern könnte. Die Europäische Union fördert die unerlässliche grenzüberschreitende Zusammenarbeit insbesondere durch Interreg-Projekte (30 % der Europäer leben in diesen Gebieten mit hohem Entwicklungspotenzial).
Die Region Hauts-de-France ist besonders an der kulturellen Zusammenarbeit mit Belgien und Großbritannien interessiert, mit denen sie Grenzen teilt. Die DRAC hat daher eine genaue Strategie für drei Arten von Anträgen festgelegt:
- Beihilfen für Projekte ausländischer Künstler oder Kollektive, die in der Region aufgenommen werden
- Maßnahmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit bi- oder tri-nationalen Partnern
- Begleitung von Projekten, die in die europäischen Programme (Interreg VI/ Mikroprojekte) aufgenommen werden oder in Zukunft aufgenommen werden können, auch als Startkapital oder Drittmittel (zur Formalisierung von Bewerbungen und zur vorübergehenden Verstärkung vorhandener Engineering- oder Drittressourcen-Teams, Beratung und Co-Entwicklung)
Ziele der Maßnahme
Das Hauptziel besteht darin, transnationale Kulturprojekte insbesondere mit nahen Ländern hervorzubringen.
Diese Projekte ermöglichen territoriale Annäherungen (manchmal finden Schwierigkeiten Lösungen, indem sie, insbesondere in ländlichen Gebieten), die Mobilität der Öffentlichkeit teilen, gute Praktiken, aber auch einfach eine bessere Kenntnis der Kultur des Nachbarn, die andere Projekte erleichtern sollten...
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Abteilungen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- EPCI mit eigener Besteuerung
- Öffentlichen Einrichtungen
- Einzelpersonen (professionelle Künstler)
- Regionen
Projekte, an denen Partner aus mindestens zwei Ländern - oder drei Seiten (Frankreich-Wallonien, Flandern) - beteiligt sind, werden bei der Prüfung der Anträge bevorzugt.
Die Antragsteller sind vorrangig in der Region Hauts-de-France ansässig oder unterhalten über ihr Projekt eine starke Verbindung zum Gebiet, die eine Prüfung des Antrags durch die DRAC dieser Region rechtfertigt. Jeder Fall erfordert eine SIRET-Nummer.
Einzelpersonen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie französische professionelle Künstler oder belgische professionelle Künstler sind. Im Falle der belgischen Künstler wird die Akte von der assoziierten französischen Struktur eingereicht.
Förderfähig sind Kulturprojekte mit einer hohen Dimension und Qualität der Zusammenarbeit, die ausländische Partner und transnationale Zielgruppen einbeziehen, auch mit unterschiedlichen sozialen Gründen oder Status (Künstler/Gemeinschaft/Institution usw.).
Das Projekt muss sich auf das Jahr der Antragstellung beziehen und kann möglicherweise über das folgende Jahr hinausgehen (Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium. Ein Zuschuss ist jedoch nicht verlängerbar (auch wenn das Projekt im Jahr N+1 auf einen zweiten Zuschuss geprüft werden kann).
Projekte, die von Einrichtungen oder Personen aus verschiedenen Ländern durchgeführt werden, werden bei der Prüfung der Anträge bevorzugt. Die Verbreitung unter Gleichaltrigen und der Öffentlichkeit, die Fähigkeit, auf zukünftige Partnerschaften und Koproduktionen Einfluss zu nehmen, und schließlich der Realismus des Haushalts sind Trümpfe.
Der Zuschuss ist ein Betriebskostenzuschuss (Projektbeihilfe).
Zu diesem Zweck werden folgende Ausgaben finanziert: Finanzierung von Aktionen, Residenzen, Ausstellungen, selbst vorübergehenden Leistungen, Ausgaben, Reisen usw.
Ausgaben für Ausrüstung oder Investitionen sind nicht zuschussfähig.
Verfahren
Der Zuschuss reicht von 5.000 bis 30.000 € pro geprüftem Projekt. Bestimmte Beihilfen können andere Zuschüsse der DRAC ergänzen.
Der Zuschuss wird im Laufe des Jahres gewährt (erste Überprüfung zu Beginn des Frühjahrs (März-April 2024), zweite Überprüfung im September, falls verfügbar).
Sie sollte vor dem Sommer (Juni 2024) und vor Ende Oktober 2024 gezahlt werden, wenn eine zweite Antragsprüfung stattfindet.
Besondere Aufmerksamkeit wird folgenden Aspekten gewidmet:
- kulturelle und künstlerische Qualität des Projekts
- grenzüberschreitende Registrierung (Thema, Ort, Öffentlichkeit, Gegenstand, Grund) des Projekts
- Entstehung eines Netzes der Zusammenarbeit
- dauerhafte Partnerschaft, die das Projekt selbst über das Förderjahr hinaus aufbauen kann
- Potenzial zur Verbreitung oder Inspiration des Projekts und zur Überwachung anderer Projekte (Austausch, Kompetenzaustausch und Methodik)
Weitere Informationen zu den Bewertungskriterien und -modalitäten finden Sie im folgenden Dokument:
- Eröffnung der Einreichung: 15. November 2023
- Frist für die Einreichung der Anträge: 1. März 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Bekanntgabe der Ergebnisse: Mitte April 2024
- Endgültige Erstellung der Verwaltungs- und Finanzunterlagen: im Mai und Juni 2024
Falls nach der ersten Tagung noch Mittel verfügbar sind, wird eine zweite Prüfung mit folgenden Terminen durchgeführt:
- Frist für die Einreichung der Anträge: 1. September 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Bekanntgabe der Ergebnisse und endgültige Erstellung der Verwaltungs- und Finanzunterlagen: vor dem 15. Oktober 2024.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Beispiele für zuvor unterstützte Projekte
Im Jahr 2022 finanzierte Projekte:
- Kunstschule von Calais und Regionalzentrum für Fotografie (Aufnahme von Künstlern aus Quebec und Belgien);
- Happynest (französisch-belgischer Workshop);
- Durchscheinend (Beihilfe zum Aufenthalt).
Im Jahr 2023 finanzierte Projekte:
- Britische Künstlerresidenz, Raum 36, Saint-Omer;
- Treffen internationaler Fachleute, Le Gymnase CDCN Roubaix;
- Künstlerresidenz Québec, Verein Geschichte und Kulturerbe, Godewaersvelde;
- Residenz belgischer Künstler, Idem+Arts, Maubeuge;
- Festival Rayon Vers, Einladung belgischer Verleger, La Chouette unerwartete, Amiens;
- Twinning, SPIN-l'Amicale Coopérative, Lille-Brüssel;
- Flämische Gesellschaft, Le Channel, Calais.
Im Jahr 2022 finanzierte Projekte:
- Audiovisuelle Veranstaltungen (Marokko);
- Compagnie 8;
- Next (Grenzüberschreitendes Festival, 15. Auflage);
- Ecole du Nord (französisch-belgische Werkstätten);
- Eurométropole (EVTZ);
- Urban Boat (Wander- und Flussresidenz an der Schelde).
Im Jahr 2023 finanzierte Projekte:
- 16. Ausgabe von Next, grenzüberschreitendes Festival;
- Kreatives Design Camp, kreativer Marathon, Ecomusée de l'Avesnois;
- Kreuzt die Kulturen, Die Windrose;
- Festival les Flandroyantes, Bateau Feu et Vivat, Merville;
- Sonic Borders, Le Grand Mix, 4 Ecluses, Wilde Westen, 4AD, Tourcoing, Dünkirchen, Kortrijk;
- Grenzüberschreitendes Festival, Grande Ecurie und Chambre du Roy, Tourcoing-Namur;
- FrancoBelgeNews, Flandern Fernsehen, Frankreich-Belgien.
Im Jahr 2022 finanzierte Projekte:
- Große Geschichte;
- La Fayenncerie (Creil) und Le Phoenix (Valenciennes).
Im Jahr 2023 wurde die Hilfe für Flüchtlinge Gegenstand eines speziellen Projektaufrufs der Unterdirektion für internationale und europäische Angelegenheiten. Es war mit einem Betrag von 100.000 € für alle DRAC und DAC ausgestattet. Seine Verlängerung im Jahr 2024 ist noch nicht bestätigt.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung internationaler und/oder grenzüberschreitender kultureller Aktionen wenden Sie sich bitte an:
Regionale Direktion für kulturelle Angelegenheiten (DRAC) Hauts-de-France
Internationale und grenzüberschreitende kulturelle Zusammenarbeit
marnix.bonnike@culture.gouv.fr
06 30 55 09 98
3 Rue du Lombard, 59800 Lille
Die Einreichung der Anträge für das Jahr 2024 ist nun abgeschlossen.
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