Vorstellung des Gerätes
Ziele des Ansatzes
Die Beihilfen werden im Rahmen von Bauarbeiten und/oder Investitionen in bewegliche Sachen gewährt, z. B. für Voruntersuchungen, Arbeiten an Gebäuden, bewegliche Ausrüstung bei Renovierungsarbeiten usw.
Bin ich von diesem Schritt betroffen(en)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Departements
- Privaten Unternehmen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- EPCI mit eigener Besteuerung
- Öffentliche Einrichtungen/ Staatliche Dienste
- Forschungsorganisationen
- Regionen
Die Investitionsbeihilfen sind für kulturelle und pädagogische Einrichtungen bestimmt, die bereits vom Ministerium für Kultur unterstützt werden.
Das Projekt darf nicht zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnen haben. Die Ausführung kann erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen bei dem Antragsteller beginnen.
Die Projekte dürfen nicht von der ASTP (Verein zur Unterstützung des privaten Theaters) oder vom CNM (Nationales Musikzentrum) gefördert werden.
Die Projekte der FRAC zur Beschaffung von Werken werden einem spezifischen Ansatz mit einem speziellen Formular unterzogen (weitere Informationen hier)
Projekte von nicht klassifizierten Orgeln werden einem speziellen Ansatz unterzogen (mehr erfahren hier)
Zuschüsse für Investitionsvorhaben können zur Finanzierung der verschiedenen Phasen eines Vorhabens verwendet werden, wie z. B. Studien, Forschung und Entwicklung, Immobilienerwerb, Bau- oder Ausbauarbeiten, Großreparaturen und -instandsetzungen, Ausrüstung mit Material, ausgenommen einfache Erneuerung.
Mit dem Zuschuss können damit verbundene Ausgaben finanziert werden, die direkt zur Durchführung des Projekts beitragen.
Die Ausgaben müssen sich im Falle von beweglichen Gütern auf Käufe beziehen, die Gegenstand von Anlagevermögen und Abschreibungen sind.
Verfahrenstechnisch
Die Höhe der Finanzhilfe ist je nach Projekt unterschiedlich und wird auf der Grundlage des im Dossier vorgelegten Finanzierungsplans berechnet.
Der Prozess der Vergabe und anschließenden Auszahlung des Zuschusses wird mit dem Dekret 2018-514 vom 25. Juni 2018 geregelt.
Ein Antrag auf Investitionszuschüsse wird gestellt und der Eingang bestätigt.
Achtung: Die Empfangsbestätigung gilt nicht als Zuschussgewährung, sondern dient dem Projektstart.
Die Verwaltung kann innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags beurteilen, ob der Antrag zulässig ist. Antwortet die Verwaltung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Finanzhilfeantrags, so gilt der Antrag als zulässig.
Eine weitere Frist von acht Monaten ab der Empfangsbestätigung läuft für die Prüfung des Dossiers und die etwaige Entscheidung über die Gewährung einer Finanzhilfe, die dann Gegenstand eines Erlasses oder einer Vereinbarung ist.
Die Kommission hat in der Folge eine Mitteilung über die Acht Monate ab dem Datum der Bestätigung des Eingangs des Finanzhilfeantrags gilt als Ablehnung der Gewährung der Finanzhilfe.
Im Falle einer positiven Entscheidung können während der Projektlaufzeit Zwischenzahlungen erfolgen, wenn die Ausgaben durch Vorlage von Belegen belegt werden, d. h. Rechnungen, die vom Empfänger der Finanzhilfe bezahlt wurden.
Nach Abschluss der Arbeiten muss der Begünstigte innerhalb von 12 Monaten ab dem in der Vereinbarung angegebenen voraussichtlichen Fertigstellungstermin des Projekts folgende Angaben machen alle bezahlten Rechnungen und eine Bescheinigung über den Abschluss der Arbeiten, in der die endgültige Abrechnung der Ausgaben und die Liste der erhaltenen öffentlichen Beihilfen enthalten sind.
Regional
- Um das Online-Formular zu öffnen, klicken Sie auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen" am unteren Rand der Seite.
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Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zu Investitionszuschüssen für Möbel und Immobilien in den Bereichen darstellende Kunst und bildende Künste wenden Sie sich bitte an die DRAC/DAC Ihrer Region.
Terminlich
- Eröffnung der Einreichung: 1. Oktober 2024.
- Frist für die Einreichung der Anträge: 20. Dezember 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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